Lohnsteuerhilfeverein green pica e.V.

für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre nach Beratungsbefugnis § 4 Nr. 11 StBerG



Leistungen

Lohnsteuerhilfeverein green pica e.V.

für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre nach Beratungsbefugnis § 4 Nr. 11 StBerG

Im Rahmen einer Mitgliedschaft

erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger:


bei Einkünften aus:

  • Nichtselbständiger Arbeit
  • Renten und Pensionen
  • Unterhaltsleistungen

bei Einnahmen aus:

  • Kapitalvermögen*
  • Vermietung und Verpachtung*
  • Veräußerungsgeschäften*

sowie bei:

  • steuerfreier Aufwandsentschädigung (Ehrenämter)
  • steuerfreier Übungsleitertätigkeit bis 3.000,00€/Jahr


*wenn die Einnahmen bei Einzelveranlagung 18.000 € im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen und nicht umsatzsteuerpflichtig sind.

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Unsere Leistungen

Alle Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.


Dazu gehören:

  • die Erstellung der Einkommensteuererklärung einschließlich der erforderlichen Anlagen
  • Hilfeleistung bei der Eintragung von Freibeträgen bei den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELStAM)
  • Abwicklung des gesamten Schriftverkehrs mit den Finanzbehörden
  • Errechnen des voraussichtlichen Ergebnisses
  • Prüfung des Steuerbescheides
  • Einlegen von Einsprüchen gegen den Steuerbescheid
  • Klageverfahren vor den Finanzgerichten
  • ganzjährige Beratung u.a.

→ über Steuerspar-Möglichkeiten im Rahmen der Steuererklärung

→ bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge, Riester-Rürup-Rente, Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)

  • Antrag auf Eigenheimzulage und Kinderzulage
  • Antrag auf Lohnsteuerermäßigung


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Abgabefristen

Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?

Steuererklärungen sind spätestens bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben, sofern Sie diese selbst erstellen.

Die Steuerklärungsfrist wird für steuerberatende Steuerpflichtige bis zum letzten Tag des Monats Februar  des übernächsten Jahres verlängert.


Steuererklärung 2022

Ihre Steuererklärung 2022 muss bis zum 30.09.2023 beim Finanzamt sein, sofern Sie diese selbst erstellen.

Die Steuererklärungsfrist für steuerberatende Steuerpflichtige:  31.07.2024.


Steuererklärung 2023

Ihre Steuererklärung 2023 muss bis zum 31.08.2024 beim Finanzamt sein, sofern Sie diese selbst erstellen.

Die Steuererklärungsfrist für steuerberatende Steuerpflichtige:  31.05.2025.

 

Sofern das Finanzamt vor Ablauf dieser Frist die Steuererklärung anfordert, bleibt es bei der vorzeitigen Abgabepflicht.


Die von einer Abgabepflicht befreit sind, haben für eine freiwillige Einreichung der Steuererklärung  vier Jahre Zeit.

Die Frist für das Steuerjahr 2020 endet somit am 31.12.2024.

Kontakt

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