Lohnsteuerhilfeverein green pica e.V.
für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre nach Beratungsbefugnis § 4 Nr. 11 StBerG
Lohnsteuerhilfeverein green pica e.V.
für Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre nach Beratungsbefugnis § 4 Nr. 11 StBerG
erstellen wir die Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer, Rentner, Pensionäre und Unterhaltsempfänger:
bei Einkünften aus:
bei Einnahmen aus:
sowie bei:
*wenn die Einnahmen bei Einzelveranlagung 18.000 € im Falle der Zusammenveranlagung 36.000 € nicht übersteigen und nicht umsatzsteuerpflichtig sind.
Alle Leistungen sind mit dem Mitgliedsbeitrag abgegolten.
Dazu gehören:
→ über Steuerspar-Möglichkeiten im Rahmen der Steuererklärung
→ bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge, Riester-Rürup-Rente, Eigenheimrentengesetz (Wohn-Riester)
Sie sind zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet?
Steuererklärungen sind spätestens bis zum 31.07. des Folgejahres abzugeben, sofern Sie diese selbst erstellen.
Die Steuerklärungsfrist wird für steuerberatende Steuerpflichtige bis zum letzten Tag des Monats Februar des übernächsten Jahres verlängert.
Steuererklärung 2022
Ihre Steuererklärung 2022 muss bis zum 30.09.2023 beim Finanzamt sein, sofern Sie diese selbst erstellen.
Die Steuererklärungsfrist für steuerberatende Steuerpflichtige: 31.07.2024.
Steuererklärung 2023
Ihre Steuererklärung 2023 muss bis zum 31.08.2024 beim Finanzamt sein, sofern Sie diese selbst erstellen.
Die Steuererklärungsfrist für steuerberatende Steuerpflichtige: 31.05.2025.
Sofern das Finanzamt vor Ablauf dieser Frist die Steuererklärung anfordert, bleibt es bei der vorzeitigen Abgabepflicht.
Die von einer Abgabepflicht befreit sind, haben für eine freiwillige Einreichung der Steuererklärung vier Jahre Zeit.
Die Frist für das Steuerjahr 2020 endet somit am 31.12.2024.
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